In den üblichen Patientenverfügungen fehlen oft Informationen über die Ziele und die Werte des einzelnen Patienten. Besonderer Wert sollte darauf gelegt werden zu klären in welchen Situationen die festgelegten Maßnahmen greifen sollen. Hierzu ist meist eine Beratung – zum Beispiel durch den Hausarzt – sinnvoll. Dabei kann unter anderem geklärt werden welche medizinischen Situationen eintreten können, wie dann die individuelle Prognose wäre und ob die mit den Maßnahmen erreichbaren Therapieziele vom Patienten gewünscht wären.