Das Konzept Behandlung im Voraus planen geht über die Erstellung einer Patientenverfügung hinaus.

Die DiV-BVP hat ein Konzept und Standards für die Vorausplanung der Gesundheit entwickelt und bildet Gesprächsbegleiter aus und qualifiziert Ärzte. Ein wichtiger Teil ist die Dokumentation damit der Patientenwille auch umgesetzt wird.

Nach § 132 SGB V wird von der Krankenkasse in der stationären Seniorenpflege und der Eingliederungshilfe diese qualifizierte Gesprächsbegleitung bezahlt, kooperierende Hausärzte erhalten eine extrabudgetäre Pauschale.