Das Konzept Behandlung im Voraus planen geht über die Erstellung einer Patientenverfügung hinaus.
Die DiV-BVP hat ein Konzept und Standards für die Vorausplanung der Gesundheit entwickelt und bildet Gesprächsbegleiter aus und qualifiziert Ärzte. Ein wichtiger Teil ist die Dokumentation damit der Patientenwille auch umgesetzt wird.
Nach § 132 SGB V wird von der Krankenkasse in der stationären Seniorenpflege und der Eingliederungshilfe diese qualifizierte Gesprächsbegleitung bezahlt, kooperierende Hausärzte erhalten eine extrabudgetäre Pauschale.
Über uns – DiV-BVP
„Unser Anliegen ist, dass Sie künftig so behandelt werden, wie Sie das wollen –auch wenn Sie sich einmal nicht mehr selbst äußern können.“
Schwerstkranke und Sterbende – Berlin.de
Informationen zu Hospiz- und Palliativversorgung für schwerstkranke, sterbende Menschen in Berlin mit Beratungsangeboten für Betroffene und ihre Angehörigen
Zentrale Anlaufstelle Hospiz | Sondertelefon Berliner Verfügung für Notfälle
Die Berliner Verfügung für Notfälle (Berliner Notfallverfügung) ist eine Ergänzung zur normalen Patientenverfügung im Land Berlin. Sie gibt Menschen die Möglichkeit, in einem kurzen und überschaubaren Dokument ihren Willen zur medizinischen Behandlung im Notfall festzuliegen. In dieser Verfügung wer…